Archive für 26.3.2009

Arbeitsrecht-Kosten-Arbeitsgericht-Rechtsanwalt

Arbeitsrecht-Kosten-Arbeitsgericht-Rechtsanwalt

Das Arbeitsrecht ist eines der Rechtsgebiete für das sich in jedem Fall der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung lohnt. Geht es zB bei einer Kündigung um die Frage, ob eine Abfindung geltend gemacht werden soll, können nicht unerhebliche Kosten entstehen. Hinzu kommt, dass es beim Arbeitsgericht in der ersten Instanz keine wechselseitige Kostenerstattungspflicht gibt.  Die unterlegene Partei muss also nicht etwa die Kosten der anderen Seite tragen. Die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung ist in aller Regel unproblematisch. Der Rechtsanwalt kümmert sich um die Einholung der Kostendeckungszusage. Ggf. kann auch vereinbart werden, dass der Anwalt kostenverursachende Schritte erst dann unternimmt, wenn die Rechtsschutzversicherung eine Kostenübernahmeerklärung abgegeben hat.

Arbeitsrecht-Falkensee

Arbeitsrecht-Falkensee

Unser Kanzleistandort Falkensee fällt in den Zuständigkeitsbereich des Arbeitsgerichts Brandenburg. Die Arbeitsrechtlichen Mandate in unserer Kanzlei werden überwiegend von Rechtsanwalt Traupe oder Rechtsanwalt Schaak bearbeitet. Sie erreichen unser Sekretariat in Falkensee Montags bis Freitags von 8.30 - 19.00 Uhr unter der Telefonnummer 03322/242687. Im Sekretariat werden Sie betreut von Frau Susanne Mesarosch und Annika Elstermann.

|