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- 3.3.2011: Videoüberwachung am Arbeitsplatz
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- 4.11.2010: Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis
Archive für November 2009
Kündigungserklärung
26.11.2009 von KM.
Für eine arbeitsrechtliche Kündigung schreibt das Gesetz vor, dass diese schriftlich erfolgen muss. Eine mündliche Kündigung ist generell unwirksam, was man gegebenenfalls vom Arbeitsgericht feststellen lassen kann.
Wird die Kündigung vom Arbeitgeber nur mündlich ausgesprochen, ist der Arbeitnehmer aber nicht etwa verpflichtet aufgrund der Formunwirksamkeit weiter zu arbeiten.
Stellt das Arbeitsgericht erst später fest, dass die Kündigung wegen Nichteinhaltung der Schriftform unwirksam ist, kann der Arbeitnehmer nachträglich noch eine Vergütung auch für die Zeit fordern, in welcher er aufgrund der mündlichen Kündigung der Arbeit fern geblieben ist.
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Lohnkürzung
20.11.2009 von KM.
Lohnkürzung
Welcher Lohn dem Arbeitnehmer zusteht, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag. Die Lohnzahlung ist eine vertragliche Pflicht des Arbeitgebers und kann deshalb nicht einseitig gekürzt werden. Kauft man ein Auto, kann man auch nicht einfach bestimmen, dass ein geringerer Kaufpreis gezahlt wird. Will der Arbeitgeber für die Zukunft etwas an den Arbeitsbedingungen bzw. der Lohnzahlung ändern, geht das nur im Wege einer Änderungskündigung. Hierbei sind die Kündigungsfristen zu beachten, die auch für eine Beendigungskündigung des Arbeitsverhältnisses gelten. Vom Arbeitsgericht kann man überprüfen lassen, ob die Änderung rechtmäßig ist.
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