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Archive für 17.7.2010
Hitzefrei am Arbeitsplatz
17.7.2010 von BF.
Hitzefrei am Arbeitsplatz
Landläufig heißt es, dass es im Gegensatz zur Schule am Arbeitsplatz kein „Hitzefrei“ für die Arbeitnehmer gibt, was soweit auch richtig ist. Bei den Schülern und dem Arbeitsplatz ist nämlich zu unterscheiden zwischen der Außentemperatur, nach der sich die Schulverwaltung richtet und Hitzefrei für die Schüler anordnet und der Innentemperatur für den jeweiligen Arbeitsplatz. Ein allgemeines Hitzefrei für alle Arbeitnehmer gibt es schon deshalb nicht, weil einige Büros oder Geschäfte klimatisiert sind.
Jedoch heißt das nicht, dass man als Arbeitnehmer bei jeder Temperatur weiterarbeiten muss. Das würde ja bedeuten, dass man auch bei undenkbaren Temperaturen von über 40 Grad Celsius weiterarbeiten müsste. Jeder Arbeitnehmer darf die Arbeit verweigern, wenn ihm schlecht vor Hitze wird. Der Arbeitgeber hat für seine Arbeitnehmer Fürsorgepflichten und dazu zählt auch, dass der Arbeitsplatz so temperiert ist, dass ein Klima zum Arbeiten gegeben ist. Dabei ist es egal, wodurch die Hitze verursacht wird. Ob nun durch sommerliche Außentemperaturen, Computer und andere elektrische Geräte im Büro einen Grill im Restaurant oder einen Hochofen.
Rechtlich ist dieses Arbeitsklima auch was Temperaturen angeht geregelt: Es ist festgelegt, dass Arbeitsräume mit Temperaturen ab 35 Grad Celsius nicht mehr als Arbeitsraum genutzt werden dürfen, also ein Arbeiten nicht zumutbar ist. Ab 26 Grad Celsius am Arbeitsplatz soll der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um die Arbeit erträglich zu machen, ab 30 Grad Celsius muss er dies sogar. Solche Maßnahmen können zum Beispiel sein, dass der Arbeitgeber einen lockeren Dresscode erlaubt (also T-Shirt und kurze Hosen), Klimageräte zur Verfügung stellt (Ventilatoren oder Klimaanlage) oder Freigetränke spendiert.
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