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Zuviel Lohn ist kein Geschenk, zu viel Urlaub schon

Ich wurde letztens mit der Frage konfrontiert, was passiert, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zu viel Urlaub gewährt hat und wie es sich verhält, wenn er darüber hinaus dem Arbeitnehmer zu viel Lohn gezahlt hat.

Bei dem zu viel gezahlten Lohn oder Gehalt verhält es sich so, dass der Arbeitnehmer gesetzlich dazu verpflichtet ist, den zu viel erhaltenen Lohn an den Arbeitgeber zurückzuzahlen. Hat der Arbeitgeber irrtümlich eine zu hohe Arbeitsvergütung gezahlt, ist der Arbeitgeber gemäß §§ 812 ff. BGB zur Rückzahlung verpflichtet. Diese Rückzahlungsverpflichtung besteht insbesondere dann, wenn

– der Arbeitgeber sich verrechnet hat,

– er irrtümlich glaubt, auf Grund tariflicher Vorschriften zur höheren Leistung verpflichtet zu sein

– im öffentlichen Dienst, der Abreitgeber den Arbeitnehmer irrtümlich in eine zu hohe tarifliche Lohngruppe eingruppiert hat.

Weitere Rückzahlungsansprüche des Arbeitgebers können auch dann bestehen, wenn das Arbeitsverhältnis irrtümlich als sogenanntes freies Mitarbeiterverhältnis behandelt worden ist und der Arbeitgeber deshalb ein Honorar bezahlt hat, das höher war, als die tarifvertraglichen Arbeitsentgeltansprüche aus dem Arbeitsverhältnis.

Der Arbeitgeber kann den zu viel gezahlten Lohn jedoch nur dann zurückfordern, wenn er sich bei der Zahlung geirrt hat. Wusste der dagegen, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war, dann hat der Arbeitgeber keinen Rückzahlungsanspruch. Auch kann der Arbeitgeber keine Rückzahlung fordern, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr bereichert ist, also das zu viel gezahlte Geld ersatzlos weggefallen ist und kein Überschuss mehr besteht. Dies muss jedoch der Abreitnehmer beweisen können.

Anders verhält es sich bei vom Arbeitgeber zu viel gewährtem Urlaub und damit verbundenem Urlaubsgeld. In diesem Fall hat der Arbeitgeber grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückzahlung des zu viel gewährten Urlaubsentgeltes. Der Arbeitgeber hat den Urlaub bewilligt und muss deshalb auch das Urlaubsentgelt für den gesamten Urlaub bezahlen; hätte nämlich der Arbeitgeber nicht zu viel Urlaub bewilligt, dann hätte der Arbeitnehmer in dieser Zeit gearbeitet und dadurch sein normales Gehalt erhalten. Der Arbeitgeber kann den zu viel gewährten Urlaub auch nicht im nächsten Urlaubsjahr vom Urlaub abziehen, da der Urlaubsanspruch mit jedem Jahr neu entsteht und jeweils unabhängig voneinander zu betrachten sind.

Bezüglich  ausführlicherer Beantwortung Ihrer Fragen zu diesem Thema, sollten Sie jedoch einen Anwalt konsultieren.

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