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Lohnkürzung

Lohnkürzung

Welcher Lohn dem Arbeitnehmer zusteht, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag. Die Lohnzahlung ist eine vertragliche Pflicht des Arbeitgebers und kann deshalb nicht einseitig gekürzt werden. Kauft man ein Auto, kann man auch nicht einfach bestimmen, dass ein geringerer Kaufpreis gezahlt wird.  Will der Arbeitgeber für die Zukunft etwas an den Arbeitsbedingungen bzw. der Lohnzahlung ändern, geht das nur im Wege einer Änderungskündigung. Hierbei sind die Kündigungsfristen zu beachten, die auch für eine Beendigungskündigung des Arbeitsverhältnisses gelten. Vom Arbeitsgericht kann man überprüfen lassen, ob die Änderung rechtmäßig ist.

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