Arbeitgeber können sich durch falsche Auskünfte gegenüber dem Arbeitnehmer schadensersatzpflichtig machen.Wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer bewusst und schuldhaft eine falsche Auskunft erteilt, kann der Arbeitnehmer deswegen einen Anspruch auf Schadensersatz haben.
So urteilte das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 04.05.2010.
Im vorliegenden Fall ging es um eine falsche Auskunft des Arbeitgebers über die Auswirkungen der Freistellungsphase der Altersteilzeit.
Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers ist, dass die falsche Auskunft zu einem Schaden des Arbeitnehmers führt und hierfür auch ursächlich war. Dies muss der Arbeitnehmer aber auch beweisen können.
Da Arbeitgeber gegenüber ihren Arbeitnehmern auch die vertragliche Pflicht haben, keine falschen Auskünfte zu erteilen, kann ein betroffener Arbeitnehmer in einem solchen Fall erfolgreich Schadensersatz verlangen. Entsteht dem Arbeitnehmer durch die schuldhaft erteilte unrichtige Auskunft ein Schaden, und kann der Abreitnehmer dies beweisen, kann der Arbeitgeber zum Schadensersatz verpflichtet sein.