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Insolvenzgeld-Lohnverzicht

Insolvenzgeld-Lohnverzicht

Wurde eine tarifliche Lohnverzichtsvereinbarung geschlossen, kann diese im Falle einer drohenden Insolvenz des Arbeitgebers gekündigt werden, so dass die vom Verzicht betroffenen Lohnbestandteile für die Berechnung des Insolvenzgeldes von Bedeutung sind.

Das gilt aber nur, soweit die Lohnbestandteile im Insolvenzgeld-Zeitraum erarbeitet wurden und deshalb als Arbeitsentgelt für die der Insolvenz vorausgehenden drei Monate des Arbeitsverhältnisses anzusehen sind.

Dies hat das Bundessozialgericht am 4. März 2009 im Falle des Arbeitnehmers eines insolventen Küchen­möbelherstellers entschieden, dem auf Grund dessen ein höheres Insolvenzgeld unter Berücksichtigung aller Tariflohnerhöhungen einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld gezahlt werden muss. Hierauf war zuvor während der knapp einjährigen Laufzeit eines Restrukturierungstarifvertrags verzichtet worden. Wegen der drohenden Insolvenz wurde der Tarifvertrag von der Gewerkschaft gekündigt.

 AZ: B 11 AL 8/08 R

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