Befristeter Arbeitsvertrag nur mit ordentlicher Unterschrift
Befristete Arbeitsverträge müssen ordentlich unterschrieben sein Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat vor kurzem entschieden, dass befristete Arbeitsverträge von Seiten des Arbeitgebers ordentlich unterschrieben sein müssen, damit die Befristung gilt. Hat der Arbeitgeber einen befristeten Arbeitsvertrag anstatt mit einer Unterschrift mit unleserlichen … Weiterlesen